Wirtschaftsprüfung
Seit Einführung der gesetzlichen Pflichtprüfung im Jahre 1931 führen wirals anerkannte und überregional tätige Treuhandgesellschaft
Jahresabschlussprüfungen durch.
Als Prüfungsgesellschaft sind wir bei unseren Kunden geschätzt, da wir im Rahmen der Ordnungsmäßigkeitsprüfung auch Anstöße für eine effizientere Unternehmensführung und Verbesserung der Geschäftsabläufe geben. Obligatorisch sind dabei die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen sowie die sonstigen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Im Sinne unserer Kunden wahren wir bei den Abschlussprüfungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit.
Unsere Prüfungserfahrungen erstrecken sich auf folgende Bereiche:
- Durchführung von Pflichtprüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz und nach anderen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen der Bundesländer
- Prospektprüfungen, Gründungsprüfungen, Kreditwürdigkeits- und Sanierungsprüfungen
- Pflichtprüfung aufgrund der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Erneuerbaren Energie-Gesetzes (EEG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungs-gesetzes (KWKG)